Für Patienten

Hygienekonzept unserer Praxis

Liebe Patienten,

wir folgen allen Vorgaben des Gesundheitsamtes und der Berufsgenossenschaft , optimieren unser Konzept kontinuierlich und setzen Folgendes für Sie um:

Desinfektion:

Nach jeder Therapie desinfizieren wir die Behandlungsliegen gründlich mit Flächendesinfektionsmittel. Ebenfalls werden alle benutzte Kleinteile, Rollen, Kopfkissen, Lymphkeile gründlich von unseren Mitarbeitern desinfiziert. Unsere Trainingsgeräte werden ebenfalls unmittelbar nach der Benutzung desinfiziert.

Wir geben unser Bestes und freuen uns auf Ihren Besuch!

Können wir Ihnen helfen?

Die Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit unserer gemeinsamen Patienten ist unser Ziel. Manchmal tauchen bei der Ausstellung eines Rezeptes Fragen auf. Unsere Mitarbeiter an der Rezeption helfen Ihnen gerne weiter.

Merkliste zum ersten Termin für den Patienten:

  • Habe ich das Rezept vorab bereits übermittelt ?
  • Habe ich das Original-Rezept vom Arzt dabei ?
  • Ist dieses bis zur ersten Behandlung weniger als 28 Tage (-wenn dringender Behandlungsbedarf angekreuzt ist - weniger als 14 Tage) alt ?
  • Habe ich meine Versichertenkarte dabei ?
  • Habe ich die Rezeptgebühr dabei ?
  • Habe ich meinen Terminkalender dabei?
  • Habe ich ein Leintuch, Spannbetttuch oder großes Handtuch dabei?
  • Habe ich alle Unterlagen, Röntgenbilder, MRT-Bilder, OP-, Arzt- oder Reha-Berichte etc. und Angaben zu Medikamenten bei mir ?
  • Bin ich so gekleidet, dass ich Arme, Beine und ggf. den Oberkörper frei machen kann ?
  • Habe ich Kleidung dabei, in der ich körperliche und sportliche Übungen machen kann ?
  • Wie lange vor dem Termin muss ich mich auf den Weg machen, um unter Berücksichtigung der Verkehrslage, pünktlich 20 min vor dem Termin da zu sein?

Terminabsagen:Kurzfristig abgesagte Termine von weniger als 24 Stunden versuchen wir weiter zu vergeben. Sollte uns dies aber nicht möglich sein, müssen wir Ihnen den Ausfalltermin in Höhe des Kassensatzes privat in Rechnung stellen. Das gilt auch für nicht abgesagte Termine. Ausgefallene Termine holen wir im Rahmen Ihrer Behandlungen selbstverständlich nach

Gesetzlich oder Privat?

Sie sind privat versichert und haben von Ihrem Arzt ein Rezept bekommen?

Die Diagnose durch den Arzt ist immer Ausgangspunkt unserer Behandlungen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Therapeuten weisungsgebunden und dürfen daher nur nach ärztlicher Verordnung therapieren. 

Sie sind gesetzlich versichert und haben von Ihrem Arzt ein Rezept bekommen?

Diese Verordnung muss zwingend den Vorgaben des gesetzlichen Heilmittelkataloges entsprechen. Fehlerhaft ausgestellte Verordnungen werden von den Krankenkassen nicht vergütet. Aus diesem Grund erfolgt eine Prüfung dieser Verordnung durch unsere Mitarbeiter der Rezeption vor Behandlungsbeginn. Bei Formfehlern ist nicht nur ein Teil, sondern das gesamte Rezept ungültig. Insofern müssen Sie in diesem Fall nochmals mit Ihrem Arzt Kontakt aufnehmen. In der Regel wird Ihr Arzt diesen Formfehler in Ihrer Verordnung berichtigen.

Privatpatienten

Bitte planen Sie ein, bei der ersten Behandlung ca. 15 Minuten und bei den weiteren Behandlungen ca. 10 Minuten vor der eingetragenen Zeit bei uns zu sein. 

Damit die Therapie gleich gezielt beginnen kann, haben wir einen Fragebogen für Sie. Diesen füllen Sie bitte vor der ersten Behandlung aus. So hat der Therapeut schnell einen Überblick über Ihre Beschwerden und Ihre Ziele. Er kann seine weiteren Fragen und Behandlungstechniken genau auf Sie persönlich abstimmen.
Unsere Mitarbeiter am Empfang bemühen sich um schnelle Abläufe, es kann aber zu kurzen Wartezeiten kommen.

Pünktlichkeit ist sehr wichtig. Verspätungen würden leider zu Lasten Ihrer Behandlungszeit gehen, da auch der nächste Patient pünktlich seinen Termin wahrnehmen möchte.

Damit Sie sich möglichst ungehindert bewegen können, benötigen Sie insbesondere für die Physiotherapie sportliche Kleidung, die Sie nicht in Ihrer Bewegung einschränkt. Außerdem benötigen Sie ein großes Leintuch, Spannbetttuch oder Handtuch, welches während der Behandlung auf die Liege gelegt werden kann.
Falls vorhanden, bringen Sie bitte Unterlagen wie Röntgenbilder, MRT-Bilder, OP-, Arzt- oder Reha-Berichte zur ersten Behandlung mit.

Auf dem Rezept wird von Ihrem behandelnden Arzt die Diagnose angegeben.

Unsere Behandlung setzt, je nach Diagnose, eine umfangreiche Anamnese und Befunderhebung durch den behandelnden Therapeuten voraus. Zu Beginn der Therapie ist diese unverzichtbar. Auch im Laufe der Therapieserie wird Ihr Therapeut Sie immer wieder nach dem aktuellen Zustand fragen oder weitere Untersuchungstechniken anwenden.

Anamnese:
Der Therapeut wird Sie zu Ihren Beschwerden nochmal im Detail befragen. Hierzu zählen insbesondere die Art, Dauer, Entstehung, Lokalisation und (sofern bekannt) die Ursache. Informieren Sie Ihren Therapeuten bitte im Interesse Ihres Behandlungserfolges so genau wie möglich, auch über Besonderheiten, wie andere bekannte Erkrankungen oder Medikationen.

Falls vorhanden, bringen Sie bitte Unterlagen wie Röntgenbilder, MRT-Bilder, OP-, Arzt- oder Reha-Berichte zur ersten Behandlung mit.

Befunderhebung in der Physiotherapie:
Grundlage der physiotherapeutischen Behandlung sind umfangreiche Kenntnisse in der Anatomie. Ein gutes Zusammenspiel von Muskeln, Bändern und Gelenken sind die Voraussetzung für eine optimale Statik Ihres Körpers. Im Laufe des Lebens kommt es jedoch zu Fehlfunktionen unterschiedlicher Ursache. Um Zusammenhänge, die zu einer Fehlfunktion geführt haben, zu erkennen, wird sich der Therapeut unter Umständen den gesamten Körper ansehen müssen (Sichtbefund), die Muskelspannung ertasten (Tastbefund) und durch einen Funktionsbefund die biomechanischen Zusammenhänge untersuchen. Dabei ist die Gelenkbeweglichkeit ebenso von Bedeutung, wie die Elastizität der Muskulatur (Dehnbefund) und die Muskelkraft (Muskelfunktions- bzw. Muskelkrafttest).

Dokumentation:
Wir sind verpflichtet, den Befund, die Ziele und die Therapieergebnisse während der Behandlungszeit zu dokumentieren. Diese wird der Therapeut regelmäßig mit Ihnen abgleichen.

Physiotherapie, Manuelle Therapie, Massage: 20 Minuten
Doppelbehandlungen: 40 Minuten.

Sollte es einmal aus zwingenden Gründen nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie so früh wie möglich mit uns Kontakt aufnehmen, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Bitte merken Sie sich Ihre Termine vor und richten Sie Ihre weitere Planung nach diesen vereinbarten Terminen. Kurzfristig abgesagte Termine von weniger als 24 Stunden versuchen wir weiter zu vergeben. Sollte uns dies aber nicht möglich sein, müssen wir Ihnen den Ausfalltermin privat in Rechnung stellen. Das gilt auch für nicht abgesagte Termine.

Ausgefallene Termine holen wir im Rahmen Ihrer Behandlungen selbstverständlich nach, denn die Verordnungen sind im Interesse des Patienten und dessen Therapieerfolg auch vollständig auszuführen. Es geht Ihnen also bei einem etwaigen Terminausfall keine Behandlung verloren.

Unsere Behandlungsgebühren entnehmen Sie bitte Ihrer Honorarvereinbarung.

Unsere Privatpreise sind nicht an die Beihilfe-Höchstsätze, die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder die Vergütungen der gesetzlichen Kassen gebunden (Urteil OLG Karlsruhe, AZ: 13 U 281/93: Heilbehandlungen dürfen generell mit dem 2,3 fachen VdAK-Satz vergütet werden). Die Erstattungshöhe Ihrer Kasse kann deshalb von unserem Rechnungsbetrag abweichen.

Bei Problemen mit der Erstattung durch Ihre Krankenkasse finden Sie hier mehr Informationen

Gesetzlich Versicherte

Ihr Rezept darf bei Beginn der Behandlung nicht älter als 28 Tage sein und muss den Vorgaben des gesetzlichen Heilmittelkataloges entsprechen.

Dies ist eine zwingende Bestimmung der Krankenkassen.

Die Heilmittelverordnung ist ab dem 01.01.2021 einheitlich. Dies gilt für alle Heilmittel der Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapieund der Stimm-,Sprech-,Sprach- sowie Schlucktherapie.

Folgendes ändert sich:

Den Ärzten stehen mehr Therapieoptionen und Entscheidungsfreiheiten zur Verfügung, auf deren Grundlage dem medizinischen Bedarf der Patienten Rechnung getragen werden kann. Außerdem bleibt nun mehr Zeit zum Behandlungsbeginn, denn liegt eine Heilmittelverordnung vom Arzt vor, muss mit einer Behandlung nun nicht mehr nach 14 Tagen, sondern spätestens nach 28 Tagen begonnen werden. Zusätzlich kann ein dringlicher Behandlungsbedarf (innerhalb von 14 Tagen) auf der Verordnung angekreuzt werden.

In Zukunft wird es einen Verordnungsfall geben, der alle Heilmittelverordnungen für einen Patienten auf Grundlage derselben Diagnose und derselben Diagnosegruppe umfasst. Daran wird eine "orientierende Behandlungsmenge" geknüpft. Die Unterscheidungen zwischen Erstverordnung, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls entfallen und damit auch bisherige Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse.

Die Therapiepause, das sogenannte verordnungsfreie Intervall von 12 Wochen, entfällt. Künftig gibt das Datum der letzten Heilmittelverordnung den Ausschlag darüber, ob ein bisheriger Verordnungsfall fortgeführt wird, oder ob ein neuer Verordnungsfall (wenn das letzte Datum 6 Monate zurückliegt) beginnt. Bei einem Arztwechsel beginnt sofort ein neuer Verordnungsfall.

Ärzte können künftig bis zu drei vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnen. So können beispielsweise 3x Krankengymnastik, 3x Manuelle Therapie für die Dauer einer Verordnung in der Physiotherapie kombiniert werden. Auch Doppelbehandlungen sind nun möglich.

Eine bisher unbekannte Verordnungsform stellt die "Blankoverordnung" dar. Sie wird vom Arzt nach Ermessen ausgestellt und wenn es die jeweilige Diagnose zulässt. Hier besteht die Möglichkeit, dass der Therapeut selbst entscheiden kann, welche Behandlungsmenge, Art des Heilmittels und die Behandlungsfrequenz vorgenommen wird.

Wir bitten um Verständnis, dass wir ungültige Verordnungen (z.B. durch Fristablauf oder andere Formfehler) nicht annehmen dürfen. Bei einem Formfehler verliert das gesamte Rezept seine Gültigkeit. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir, uns Ihre Verordnung vor Behandlungsbeginn zur Prüfung zukommen zu lassen. Sofern ein Formfehler oder eine Fristüberschreitung vorliegt, werden wir Sie umgehend informieren und bitten, das Rezept ändern zu lassen.

Änderungen müssen mit der Arztunterschrift und dem Praxisstempel des Arztes sowie dem Änderungsdatum bestätigt werden.

Dann müssen wir noch zwei gesetzliche Verpflichtungen erfüllen:

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwingt uns, von Ihnen die Zustimmung einzuholen, dass Ihre Daten erhoben und gespeichert werden dürfen, Dazu benötigen wir Ihre Zustimmung (Unterschrift) auf einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung.

Außerdem sind Sie durch Ihre Krankenkasse verpflichtet, Ihre Zuzahlungsgebühr (Rezeptgebühr), die als Eigenanteil erhoben wird, vor der ersten Behandlung zu entrichten.

Dieser Zuzahlungsbetrag richtet sich nach der Anzahl der Behandlungen und nach der Art des verordneten Heilmittels. Er setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr in Höhe von 10,- € pro Rezept zzgl. 10% des Rezeptwertes.

Diese Zuzahlungsgebühr ist ein Teil der Erstattung der Krankenkassen für Ihre Behandlung und wird uns bei der Abrechnung mit der Krankenkasse vom Gesamtbetrag abgezogen.

Sofern Sie von der Zuzahlungsgebühr befreit sind, benötigen wir zur Vorlage Ihren Befreiungsausweis. Diesen bringen Sie bitte bei der ersten Behandlung mit.

Damit die Therapie dann gleich gezielt beginnen kann, haben wir einen Fragebogen für Sie. Diesen füllen Sie bitte vor der ersten Behandlung aus. So hat der Therapeut schnell einen Überblick über Ihre Beschwerden und Ihre Ziele. Er kann seine weiteren Fragen und Behandlungstechniken genau auf Sie persönlich abstimmen.

Unsere Mitarbeiter am Empfang bemühen sich um schnelle Abläufe, es kann aber zu kurzen Wartezeiten kommen.

Pünktlichkeit ist sehr wichtig. Verspätungen würden leider zu Lasten Ihrer Behandlungszeit gehen, da auch der nächste Patient pünktlich seinen Termin wahrnehmen möchte. 

Damit Sie sich möglichst ungehindert bewegen können, benötigen Sie insbesondere für die Physiotherapie sportliche Kleidung, die Sie nicht in Ihrer Bewegung einschränkt.

Außerdem benötigen Sie ein großes Handtuch oder ein Wäschelaken, welches dann während der Behandlung auf die Liege gelegt werden kann.

Falls vorhanden, bringen Sie bitte Unterlagen wie Röntgenbilder, MRT-Bilder, OP-, Arzt- oder Reha-Berichte zur ersten Behandlung mit.

Die Heilmittelrichtlinien sehen den jeweiligen Diagnosen entsprechend eine bestimmte Therapiefrequenz vor. In jedem Fall ist die vom Arzt verordnete Frequenz maßgeblich (Abstand zwischen den Therapieeinheiten). Wir müssen uns daran halten und dürfen die Behandlung aus Krankheits- oder Urlaubsgründen höchstens 14 Tage unterbrechen. Bei Unterbrechungen über einen längeren Zeitraum als 14 Tagen muss die Behandlungsserie abgebrochen werden (in der Corona- Pandemiezeit gelten 28 Tage), da das Rezept seine Gültigkeit verliert. Für eine Fortsetzung der Therapie ist eine neue Verordnung erforderlich.

Auf der Heilmittelverordnung (Rezept) wird von Ihrem behandelnden Arzt die Diagnose angegeben. 

Unsere Behandlung setzt, je nach Diagnose, eine umfangreiche Anamnese und Befunderhebung durch den behandelnden Therapeuten voraus. Diese ist zu Beginn der Therapie unverzichtbar. Auch im Laufe der Therapieserie erkundigt sich der Therapeut nach ihrem aktuellen Zustand und wendet ggf. weitere Untersuchungstechniken an.

Anamnese:

Der Therapeut wird Sie zu Ihren Beschwerden nochmal im Detail befragen. Hierzu zählen insbesondere die Art, Dauer, Entstehung, Lokalisation und (sofern bekannt) die Ursache. Informieren Sie Ihren Therapeuten bitte im Interesse Ihres Behandlungserfolges so genau wie möglich, auch über Besonderheiten, wie andere bekannte Erkrankungen oder Medikationen.

Falls vorhanden, bringen Sie bitte Unterlagen wie Röntgenbilder, MRT-Bilder, OP-, Arzt- oder Reha-Berichte zur ersten Behandlung mit.

Befunderhebung in der Physiotherapie:

Grundlage der physiotherapeutischen Behandlung sind umfangreiche Kenntnisse in der Anatomie. Ein gutes Zusammenspiel von Muskeln, Bändern und Gelenken sind die Voraussetzung für eine optimale Statik Ihres Körpers. Im Laufe des Lebens kommt es jedoch zu Fehlfunktionen unterschiedlicher Ursache. Um Zusammenhänge, die zu einer Fehlfunktion geführt haben, zu erkennen, wird sich der Therapeut unter Umständen den gesamten Körper ansehen müssen (Sichtbefund), die Muskelspannung ertasten (Tastbefund) und durch einen Funktionsbefund die biomechanischen Zusammenhänge untersuchen. Dabei ist die Gelenkbeweglichkeit ebenso von Bedeutung, wie die Elastizität der Muskulatur (Dehnbefund) und die Muskelkraft (Muskelfunktions- bzw. Muskelkrafttest).

Dokumentation:

Wir sind laut Rahmenvertrag mit den Krankenkassen verpflichtet, den Befund, die Ziele und die Therapieergebnisse während der Behandlungszeit zu dokumentieren. Diese wird der Therapeut regelmäßig mit Ihnen abgleichen.

Physiotherapie, Manuelle Therapie, Massage: 20 Minuten
Doppelbehandlungen: 40 Minuten.

Sollte es einmal aus zwingenden Gründen nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie so früh wie möglich mit uns Kontakt aufnehmen, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Bitte merken Sie sich Ihre Termine vor und richten Sie Ihre weitere Planung nach diesen vereinbarten Terminen. Kurzfristig abgesagte Termine von weniger als 24 Stunden versuchen wir weiter zu vergeben. Sollte uns dies aber nicht möglich sein, müssen wir Ihnen den Ausfalltermin in Höhe des Kassensatzes privat in Rechnung stellen. Das gilt auch für nicht abgesagte Termine.

Ausgefallene Termine holen wir im Rahmen Ihrer Behandlungen selbstverständlich nach, denn die Verordnungen sind im Interesse des Patienten und dessen Therapieerfolg auch vollständig auszuführen. Es geht Ihnen also bei einem etwaigen Terminausfall keine Behandlung verloren.

Um Ihre Therapiezeit bestmöglich für Sie nutzen zu können, bemühen sich unsere Mitarbeiter am Empfang um Ihre Terminvergaben, die Formalitäten, die Überprüfung der Rezepte nach den Vorgaben des gesetzlichen Heilmittelkataloges und die Abwicklung der Rezeptgebühr.

Diese Leistungen gehören laut Vertragsvereinbarung der gesetzlichen Krankenkassen in die therapeutische Behandlungszeit.

Als Service für Sie werden diese Aufgaben an unserer Rezeption erfüllt. Wir wären Ihnen jedoch dankbar, wenn Sie den Aufwand so gering wie möglich halten und möglichst keine Termine verschieben.

Unsere therapeutische Leistung muss am Tag der Leistungsabgabe bei jeder Behandlung mit Ihrer Unterschrift für die Krankenkassen quittiert werden. So kann die Verordnung am Ende der Behandlungsserie von uns bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden.

Nicht stattgefundene Behandlungen sind nicht zu unterzeichnen. Bitte planen Sie ein, ca. 10 Minuten vor dem Behandlungstermin bei uns zu sein.

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